Allgemeine Verkaufsbedingungen !



1. Allgemeines

Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden
Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung seitens des Käufers als vereinbart. Abweichungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote, Schriftform und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Lieferverpflichtung besteht erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Die Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn unsere Schreiben nicht unterschrieben sind, jedoch den Vermerk tragen, daß sie auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich sein sollen. Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.

3. Lieferung

Der Versand erfolgt unversichert für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen: dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.

4. Lieferstörungen

Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle wie beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendung Dritter gegen Personen und Sachen, hoheitliche Eingriffe, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten, Feuer, Unterbrechungen der vorgesehenen Verkehrsverbindungen sowie Rohmaterialmangel und Energiemangel berechtigen uns, mit entsprechender Verzögerung, einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern, auch wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden. Dasselbe gilt, sofern die vorstehend aufgeführten Leistungshindernisse vor Vertragsabschluß vorhanden, uns aber unbekannt waren.

5. Lieferverzug und Lieferausfälle

Unsere Verpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir die veräußerte Ware als ganze oder Bestandteile der veräußerten Ware von einem Unterlieferanten beziehen. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen. Im Falle von Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen sind Schadensersatzansprüche nach Maßgabe von Ziffer 7 ausgeschlossen.

6.Gewährleistung

Offensichtliche Mängel der Ware sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Dieselbe Frist gilt für Mängel, die später offensichtlich werden.
Weitergehende  Verpflichtungen des Käufers aus den §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.
Wird erkennbar mangelhafte Ware verarbeitet oder eingebaut, bevor uns Gelegenheit gegeben worden ist, die Mängel zu prüfen, sind wir für alle sich hieraus ergebenden Folgen nicht verantwortlich.
Bei begründeten Mangelrügen wird nach unserer Wahl kostenlos Ersatz geliefert oder es erfolgt Rücknahme zum berechneten Preis.
Sofern die Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft ist, kann der Käufer lediglich Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Schadensersatzansprüche sind nach Maßgabe von Ziffer 7 ausgeschlossen. Auch bei versteckten Mängeln beginnt die Verjährungsfrist mit Übergabe der Ware.

7.Schadenersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchen Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
Beim fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als der Käufer durch die Zusicherung gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.

8. Zahlung

Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto, sonst innerhalb 30 Tagen netto. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über Bundesbank - Diskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
Wir sind in diesem Fall darüber hinaus berechtigt, auch sonstige offenstehende Rechnungen fällig zu
stellen.
Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung oder der Abnahme einer Lieferung um mehr als zwei Wochen in Verzug, so können wir von weiteren, noch nicht ausgeführten Verträgen mit demselben Käufer zurücktreten. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Käufer, das auf einem anderen Vertragsverhältnis beruht, sind ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns, insbesondere auch eines etwaigen Saldos aus laufender Rechnung, unser Eigentum.
Der Käufer ist mit der Voraussetzung eines jederzeit zulässigen Widerrufs sowie des Vollzugs der nachfolgend vereinbarten Vorausabtretung zur Weiterveräußerung  der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, nicht jedoch zu ihrer Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Die Forderungen des Abnehmers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – sei diese rechtmäßig oder rechtswidrig – tritt der Käufer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die  Abtretung an.
Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Berechtigung erlischt, sofern der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. In diesem Fall hat uns der Käufer auf unser Verlangen sofort alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anfordern Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu erteilen. Er hat uns sofort von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte zu informieren. Befindet sich der Käufer im Verzug, so können wir die Vorbehaltsware jederzeit herausverlangen sowie die Waren und Forderungen zur Befriedigung unserer Ansprüche verwerten, auch wenn wir nicht vom Kauf zurückgetreten sind und keine Frist nach §326 BGB gesetzt haben. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltens, insbesondere die Rücknahme oder die Pfändung oder die Verwertung der Gegenstände, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer hat die Waren auf erstes Anfordern an uns herauszugeben. Wenn der Wert der vorstehenden Sicherungen den Wert der zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Anfordern des Käufers voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freizugeben.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Käufers sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit einem Käufer, der Vollkaufmann ist, ist Lünen.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Lünen, September 2019